Betreutes Wohnen zu HauseDie meisten Menschen wünschen sich, auch im Alter solange wie möglich in ihren vertrauten eigenen vier Wänden wohnen zu können. Unser Projekt „Betreutes Wohnen zu Hause“ will diesem Wunsch Rechnung tragen. Seit 2011 vermittelt der Bürgerverein häusliche Unterstützung durch Alltagsbegleiterinnen für hilfsbedürftige Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Dauchingen. Die Alltagsbegleiterinnen tragen auf vielfältige Weise dazu bei, dass ältere Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld bleiben können. Die Organisation und Verwaltung des Projekts „Betreutes Wohnen zu Hause“ liegt in den Händen von Frau Barbara Lamers, Hüttendorfer Weg 1, 78083 Dauchingen.
Welche Hilfen werden angeboten?
Das Hilfsangebotsangebot beinhaltet keine Pflegeleistungen.
Wie erhalte ich Hilfe? Wenn Sie Hilfe brauchen, rufen Sie unsere Teamleiterin an.
Wir setzen uns dann mit Ihnen und/oder Ihren Angehörigen in Verbindung, um den Bedarf zu besprechen. Welche Kosten fallen an? • Die zu betreuende Person erhält vom Bürgerverein ein Vermittlungsangebot über eine Alltagsbetreuung. • Die Alltagsbegleiter sind beim Verein haftpflichtversichert, sodass es bei einem Schadensfall keine rechtlichen Probleme gibt. Dies gilt auch für Fahrten zum Einkaufen oder bei Arztbesuchen. • Die betreute Person bezahlt pro Stunde 13 € für diesen Dienst an den Verein. Der Verein wiederum überweist den Alltagsbegleitern dieses Geld in voller Höhe. • Alle damit einhergehenden Verwaltungsarbeiten erfolgen ehrenamtlich, sind also für beide Parteien kostenlos. • Für Fahrten werden 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. • Die geleisteten Stunden (Stundennachweis) werden jedes Mal durch Unterschrift des Leistungsnehmers sowie der Alltagsbegleiter bestätigt. • Die Alltagsbegleiter geben den ausgefüllten Stundennachweis am Monatsende an Barbara Lamers. Frau Lamers erstellt daraufhin eine Rechnung an die Leistungsnehmer. Das angefallene Entgelt wird per Lastschrift eingezogen und umgehend ohne Abzug an die Alltagsbegleiter überwiesen.
Das „Betreutes Wohnen zu Hause“ wird seit April 2019 als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI vom Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises anerkannt. Das bedeutet: Sofern die betreute Person einen Pflegegrad hat, können die angefallenen Kosten für die Betreuung als Entlastungsleistung bis zu einer Höhe von 131 € pro Monat bei der Krankenkasse geltend gemacht werden. Betreuungsvertrag Wer betreut mich? Die Alltagsbegleiter verfügen in der Regel über eine langjährige Erfahrung in der Betreuung im familiären oder im beruflichen Umfeld. |

Unsere Betreuerinnen erfahren viel Anerkennung für ihre Tätigkeit. In vielen Fällen entsteht zwischen ihnen und den betreuten Personen ein freundschaftliches, familiäres Verhältnis, so dass die Arbeit nicht nur die erforderliche Hilfe leistet, sondern auch Freude macht.
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