Soziales Einen Tag nach seinem Gespräch mit Vertretern des Sozialvereins und des Bürgervereins Dauchingen über die Folgen der Unterstützungsangebotsverordnung wandte sich der Abgeordnete Rombach an den Minister.
Dauchingen. Droht dem Angebot der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe das Aus? Am vergangenen Donnerstag hatten sich Vertreter des Sozialvereins Dauchingen, des Bürgervereins, der katholischen Sozialstation und der Gemeinde Dauchingen mit dem Landtagsabgeordneten Karl Rombach über die Folgen der Unterstützungsangebotsverordnung unterhalten (wir haben am Samstag, 9. Februar, ausführlich berichtet). Sie fürchten wegen Weiterbildungs-Auflagen für Ehrenamtliche um die Zukunft der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe. Am Freitag wandte sich Rombach in einem Brief direkt an Sozialminister Manne Lucha.
Er habe das Gespräch vor Ort gesucht, „um die praktischen Auswirkungen einer solchen Verordnung zu erfahren“, so Rombach in seinem Brief. „Im persönlichen Gespräch wurde mir glaubhaft versichert, dass in dieser Verordnung aus der Sicht der Anwesenden eine Vermischung zwischen Pflegeleistung und Alltagsbegleitung stattfindet. Daran erheben sich verschiedene Nachfragen, die aus meiner Sicht schnellstens, im Sinne der Vernunft und auf Praktikabilität geklärt werden sollten“, heißt es weiter in Rombachs Brief.
Praktikable Lösung gewünscht
„Trifft es zu, dass bisher praktizierte Alltagsbegleitungen, welche genau das leisten, was der Name schon sagt: Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags, beim Einkaufen, Kochen, Putzen, bei Fahrdiensten, gleichermaßen von den geforderten Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen betroffen sind, wie der Pflegebereich?“ Hier bedürfe es aus Sicht der Anwesenden der Gesprächsrunde „dringend Klärung, um unnötige Kosten für die verschiedenen Kassen und damit für die Gesellschaft insgesamt zu verhindern“. Rombach bittet den Minister, „eine für die Alltagsbegleiter praktikable und der Lebenswirklichkeit entsprechende Klarstellung“ zu ermöglichen.
Bisher konnten sich Seniorinnen und Senioren pro Monat bis zu 125 Euro für die Arbeit einer Alltagsbegleiterin (oder eines Nachbarschaftshelfers) von der Pflegekasse zurückerstatten lassen. Voraussetzung war nur eine Pflegestufe. Nach der Unterstützungsangebotsverordnung geht das nicht mehr. Diese fordert, dass die ehrenamtlichen Helfer ihre Qualifikation durch einen 30-stündigen Grundkurs und jährliche Fortbildungen nachweisen müssen. Können sie dies nicht, bekommen die Betreuten für die Tätigkeit der Alltagsbegleiter keine Unterstützung. ?ez
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